Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Mai 2026
Clélia Marie Beck Werbeagentur
clesign | communication
Untermarkt 13 | A-6600 Reutte
1.1. Clélia Marie Beck Werbeagentur, im Folgenden als „Agentur“ bezeichnet, führt ihr beauftragte Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGBs“) aus, welche die Rechtsgrundlage für sämtliche bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen bilden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Diese AGBs dienen dem Zweck, die wechselseitigen Rechte und Pflichten – soweit nicht durch zwingendes Recht vorgegeben – klarzustellen.
1.2. Diese AGBs sind integrierender Bestandteil aller Werkverträge und Dienstleistungsverträge, die Leistungen aus dem Tätigkeitsbereich der Agentur zum Gegenstand haben.
1.3. Den AGBs der Agentur widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, ungeachtet dessen, ob die Agentur diesen gesondert widerspricht.
1.4. Jede Änderung oder Abweichung von diesen AGBs bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
1.5. Die Agentur behält sich vor, diese AGBs jederzeit zu aktualisieren. Änderungen werden dem Kunden schriftlich (per E-Mail an die zuletzt bekannte Adresse) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGBs als akzeptiert. Auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Für laufende Verträge gelten Änderungen frühestens ab dem nächsten Verlängerungszeitraum.
1.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksam werdende Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
2.1. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Grundlage für den Vertragsabschluss bildet das jeweilige Angebot der Agentur, in welchem Geltungsbereich und Umfang des Auftrags in einer detaillierten Leistungsbeschreibung einschließlich der Honorierung definiert werden.
2.2. Mit Auftragserteilung durch den Kunden ist dieser sieben Tage ab Zugang des Auftrags an die Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur zustande. Weicht die Auftragsbestätigung von den Bestellbedingungen ab, kommt das Rechtsgeschäft dennoch zustande, und zwar zu den Bedingungen der Agentur, es sei denn, der Kunde widerspricht binnen fünf Werktagen nach Erhalt.
3.1. Erfolgt eine Einladung der Agentur zur Präsentation oder Konzepterstellung (Vorentwurf), gilt dies bereits als Auftrag, der diesen AGBs unterstellt ist. Es entsteht ein Honoraranspruch der Agentur auf die erbrachten Leistungen. Die Höhe richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung; fehlt eine solche, gilt gemäß § 1152 ABGB ein angemessenes Entgelt.
3.2. Der Kunde stellt der Agentur alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge unverzüglich zur Verfügung und setzt die Agentur über alle relevanten Umstände in Kenntnis – auch wenn diese erst im Zuge der Auftragsabwicklung bekannt werden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er für jeden Mehraufwand, der der Agentur dadurch entsteht, dass bereits erstellte Arbeiten aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben überarbeitet werden müssen.
3.3. Der Kunde verpflichtet sich, alle von der Agentur im Rahmen eines Konzepts oder einer Präsentation erstellten kreativen Ideen, Entwürfe und Vorschläge weder ganz noch teilweise wirtschaftlich zu verwerten, wenn nachfolgend keine Auftragserteilung an die Agentur erfolgt – unabhängig davon, ob für die Präsentation Honorar bezahlt wurde. Dies gilt auch für die Weitergabe an Dritte.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm bereitgestellten Unterlagen hinsichtlich möglicher Verletzungen von Urheber-, Kennzeichen- oder sonstigen Rechten Dritter zu prüfen. Die Agentur ist zu dieser Prüfung nicht verpflichtet. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, ist sie vom Kunden vollständig schad- und klaglos zu halten.
3.5. Alle von der Agentur erbrachten Leistungen – Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Layouts, digitale Prototypen und Ähnliches – werden dem Kunden zur Überprüfung und Freigabe vorgelegt. Je eine Korrekturschleife pro Projektphase ist im Angebot enthalten. Weitere Korrekturrunden werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert honoriert.
3.6. Reagiert der Kunde auf vorgelegte Arbeiten oder Freigabeanfragen nicht binnen 14 Werktagen, gilt die Leistung als abgenommen (fiktive Abnahme). Die Agentur weist in der Freigabeanfrage ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hin.
3.7. Wird ein Projekt auf Wunsch des Kunden unterbrochen oder pausiert und nimmt der Kunde die Zusammenarbeit nicht binnen 60 Tagen wieder auf, ist die Agentur berechtigt, eine Wiederaufnahmegebühr von mindestens 15 % des ursprünglichen Auftragswertes zu verrechnen. Nach einer Pause von mehr als 120 Tagen kann die Agentur das Projekt als storniert behandeln und Stornobedingungen gemäß § 6 geltend machen.
4.1. Der Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur und werden gesondert honoriert.
4.2. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen selbst auszuführen oder sich Dritter zu bedienen und diese im Rahmen einer Besorgungsgehilfenschaft weiterzugeben. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens hat die Agentur Gestaltungsfreiheit.
4.3. Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen der Agentur oder im Namen des Kunden. Insoweit die Agentur Fremdleistungen im Namen des Kunden beauftragt, sind die jeweiligen Besorgungsgehilfen keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
4.4. Soweit Verpflichtungen gegenüber Dritten über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde in solche Rechtsverhältnisse einzutreten. Dies gilt insbesondere bei Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
5.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten als ungefähre Terminangaben und sind nicht verbindlich, ausgenommen schriftlich beidseits bestätigte Fixtermine, sofern alle erforderlichen Informationen und Unterlagen des Kunden rechtzeitig vorliegen.
5.2. Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Kunden erst nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zehn Werktagen zur Geltendmachung gesetzlicher Rechte. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
5.3. Verzögert sich die Leistung aus von der Agentur nicht zu vertretenden oder unvorhersehbaren Gründen (höhere Gewalt, Ausfall von Drittanbietern, technische Störungen), gelten die Leistungsverpflichtungen für die Dauer des Hindernisses als ausgesetzt. Ein Verzögerungszeitraum von mehr als sechs Wochen berechtigt beide Vertragsparteien zum Rücktritt.
6.1. Stornierung durch den Kunden Tritt der Kunde nach Auftragsbestätigung, jedoch vor Leistungsbeginn, vom Vertrag zurück, ist eine Stornogebühr fällig:
- Stornierung bis 7 Werktage nach Auftragsbestätigung: 20 % des vereinbarten Nettohonorars
- Stornierung nach Leistungsbeginn: Honorar für bereits erbrachte Leistungen zum tatsächlichen Aufwand, mindestens jedoch 50 % des vereinbarten Nettohonorars
Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Kunden bleibt vorbehalten.
6.2. Vorzeitige Auflösung durch die Agentur Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
a. Umstände, die die Leistungserbringung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verunmöglichen und die trotz Setzung einer Nachfrist von zehn Werktagen fortdauern;
b. Verstoß des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten (insbesondere Zahlungs- oder Mitwirkungsverpflichtungen) trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von mindestens zehn Werktagen;
c. begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden, wenn dieser weder Vorauszahlung noch taugliche Sicherheit leistet, oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird;
d. ein Sachverhalt im Sinne von § 9.8 dieser AGBs.
6.3. Der Kunde ist seinerseits berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Nachfristsetzung aufzulösen, wenn die Agentur fortgesetzt und trotz schriftlicher Abmahnung gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstößt.
6.4. Mit der vorzeitigen Auflösung sind alle nicht ausgeführten Konzepte, Entwürfe und sonstigen Unterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. An bis zur Auflösung erbrachten Leistungen steht dem Kunden kein Nutzungsrecht zu, es sei denn, die Leistungen sind teilbar und die gesonderte Nutzbarkeit wurde ausdrücklich vereinbart. Die Entgeltansprüche der Agentur für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.
7.1. Dieser Paragraph gilt ergänzend für alle Aufträge, die die Erstellung, Gestaltung, Programmierung oder Konfiguration von Websites, Web-Applikationen, Content-Management-Systemen (insbesondere WordPress) sowie damit verbundener digitaler Infrastruktur zum Gegenstand haben.
7.2. Leistungsumfang und verwendete Systeme Der Umfang der Webentwicklungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Agentur arbeitet mit branchenüblichen Systemen und Tools (u. a. WordPress, Elementor, Drittanbieter-Plugins). Der Einsatz dieser Systeme erfolgt nach bestem fachlichem Ermessen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Funktionalität und Verfügbarkeit dieser Systeme von den jeweiligen Drittanbietern abhängen und von der Agentur nicht garantiert werden können.
7.3. Drittanbieter-Lizenzen Für den Betrieb der Website erforderliche Drittanbieter-Lizenzen (z. B. Elementor Pro, Premium-Plugins, Schriften, Bildlizenzen) sind im Angebot gesondert ausgewiesen oder werden dem Kunden zur eigenständigen Beschaffung empfohlen. Die Agentur trägt keine Kosten für Drittanbieter-Lizenzen, die über den Projektzeitraum hinaus anfallen. Mit Abschluss des Projekts ist der Kunde eigenverantwortlich für die Verlängerung und Verwaltung aller Lizenzen. Die Agentur weist bei Übergabe auf bestehende Lizenzen und deren Laufzeiten hin.
7.4. Hosting Hosting-Leistungen werden durch unabhängige Drittanbieter erbracht. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Datenverlust oder eingeschränkte Verfügbarkeit, die auf den Hosting-Anbieter zurückzuführen sind. Die vertragliche Beziehung zum Hosting-Anbieter besteht ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter.
7.5. Datensicherung (Backup) Die Agentur empfiehlt die Einrichtung regelmäßiger automatischer Backups. Sofern nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart, obliegt die Datensicherung dem Kunden bzw. dem Hosting-Anbieter. Die Agentur haftet nicht für Datenverlust, der auf fehlende oder fehlerhafte Backups zurückzuführen ist.
7.6. Browser- und Gerätekompatibilität Die Agentur optimiert Webprojekte für aktuelle Versionen der gängigen Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) sowie für mobile Endgeräte nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Übergabe. Kompatibilitätsprobleme, die durch zukünftige Browser-Updates entstehen, fallen nicht in die Gewährleistungspflicht.
7.7. Projektübergabe Mit vollständiger Bezahlung übergibt die Agentur dem Kunden alle für den eigenständigen Betrieb der Website erforderlichen Zugangsdaten (Hosting, CMS-Admin, Domain-Verwaltung) sowie eine Übergabedokumentation. Die Übergabe gilt als erfolgt, wenn der Kunde den Empfang schriftlich bestätigt oder innerhalb von 14 Tagen keine begründeten Einwände erhebt.
7.8. Nutzungsrechte an Website-Projekten Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde das Nutzungsrecht an den projektspezifischen Leistungen der Agentur (Gestaltung, Layouts, projektbezogener Custom-Code). Proprietäre Entwicklungen, wiederverwendbare Code-Bibliotheken oder Frameworks, die die Agentur unabhängig vom konkreten Projekt entwickelt hat, verbleiben im Eigentum der Agentur und werden nicht übergeben. Software Dritter (WordPress Core, Elementor, Plugins) unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller.
7.9. Änderungen nach Abnahme Änderungswünsche nach erfolgter Abnahme oder nach Projektabschluss gelten als neuer Auftrag und werden nach tatsächlichem Aufwand oder auf Basis eines neuen Angebotes honoriert.
8.1. Dieser Paragraph gilt für Wartungsverträge, Support-Pakete, laufende Betreuungsleistungen (z. B. Plugin-Updates, Sicherheits-Monitoring, Content-Pflege) sowie sonstige Leistungen, die auf wiederkehrender Basis erbracht werden.
8.2. Laufzeit und Kündigung
- Monatliche Verträge: Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats.
- Jahresverträge und halbjährliche Pakete: Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Vertragszeitraum.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).
8.3. Leistungsumfang Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Anzahl der Updates, Reaktionszeiten, inkludierte Stunden) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach tatsächlichem Aufwand separat verrechnet.
8.4. Haftungsausschluss nach Vertragsende Nach Beendigung eines Wartungsvertrages übernimmt die Agentur keine Haftung für Schäden, die aus nicht durchgeführten Updates, veralteten Plugins, Sicherheitslücken oder sonstigen technischen Mängeln entstehen, die im Rahmen des Wartungsvertrages verhindert worden wären.
8.5. Drittanbieter-Abhängigkeiten Die Agentur haftet nicht für Funktionseinschränkungen oder Ausfälle, die durch Änderungen an Drittanbieter-Systemen (Hosting-Anbieter, Plugin-Hersteller, CMS-Updates) verursacht werden und außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.
9.1. Dieser Paragraph gilt ergänzend für alle Aufträge, die Social-Media-Betreuung, Erstellung und Schaltung von Werbekampagnen (insbesondere auf Meta-Plattformen sowie Google Ads) sowie sonstige digitale Marketingleistungen umfassen.
9.2. Plattformbedingungen Dem Kunden ist bekannt, dass die Nutzungsverträge mit den jeweiligen Plattformbetreibern (Meta, Google, LinkedIn u. a.) deren AGBs und Werberichtlinien als Grundlage haben. Der Kunde verschafft sich eigenständig Kenntnis dieser Bedingungen; die Agentur kann ihn auf Wunsch auf die entsprechenden Quellen hinweisen.
9.3. Einschränkungen durch Plattformbetreiber Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Plattformbetreiber ohne Angabe von Gründen das Schalten von Werbeanzeigen ablehnen, bestehende Anzeigen entfernen oder Konten einschränken bzw. sperren können. Die Agentur hat keinen Einfluss auf solche Entscheidungen und haftet nicht für daraus entstehende Einschränkungen oder Schäden. Dies gilt insbesondere für Branchen mit eingeschränkten Werberichtlinien (u. a. Alkohol, Gesundheit, Finanzen, Glücksspiel).
9.4. Kontoinhaber- und Zugriffsregelung Werbekonten (Google Ads, Meta Business Manager, LinkedIn Campaign Manager u. ä.) werden grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Kunden geführt. Kontoinhaber ist stets der Kunde. Die Agentur erhält einen Manager-Zugang im erforderlichen Umfang zur Leistungserbringung. Endet die Zusammenarbeit, wird der Agentur-Zugang vom Kunden unverzüglich entzogen oder von der Agentur zurückgegeben.
9.5. Trennung von Honorar und Werbekosten Das Honorar der Agentur deckt ausschließlich die vereinbarten Dienstleistungen (Strategie, Konzeption, Erstellung, Setup, Optimierung, Reporting). Werbebudgets (Media Spend) werden nicht über die Agentur abgerechnet; sie werden vom Kunden direkt über sein eigenes Konto beim jeweiligen Plattformbetreiber getragen. Die Agentur stellt keine Rechnungen für Werbeausgaben Dritter aus und haftet nicht für Abbuchungen, die der Plattformbetreiber direkt beim Kunden vornimmt.
9.6. Keine Garantie für Reichweite oder Ergebnisse Die Agentur übernimmt keine Garantie dafür, ob, wie häufig und in welcher Position Anzeigen des Kunden ausgespielt werden. Angaben zu erwartbaren Reichweiten, Klickpreisen oder Conversion-Raten sind Schätzungen und keine verbindlichen Zusagen.
9.7. Verantwortlichkeit für Inhalte Herausgeber und allein verantwortlich für den Inhalt von Veröffentlichungen auf Social-Media-Plattformen und in Werbekampagnen ist ausschließlich der Kunde. Die Erstellung von Anzeigen erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten, Texte, Fotos und sonstigen Materialien. Die Agentur trägt keine rechtliche Prüfungspflicht, es sei denn, es besteht nach allgemeinem Rechtsverständnis offenkundig eine Verletzung von Rechtsvorschriften, guten Sitten oder Rechten Dritter.
9.8. Löschung und Abbruch bei rechtswidrigen Inhalten Bei rechtswidrigen oder gegen Plattformrichtlinien verstoßenden Inhalten ist die Agentur berechtigt, die betroffene Leistungserbringung ohne Zustimmung des Kunden abzubrechen sowie bereits veröffentlichte Inhalte zu entfernen. Dem Kunden stehen daraus keine Ansprüche gegen die Agentur zu. Der Agentur steht in diesem Fall das Recht zur sofortigen fristlosen Vertragsauflösung zu. Bereits erbrachte Leistungen sind zu honorieren.
9.9. Übergabe von Social-Media-Accounts Bei Beendigung der Zusammenarbeit stellt die Agentur dem Kunden alle im Rahmen des Auftrages eröffneten oder administrierten Accounts sowie die dazugehörigen Zugangsdaten unverzüglich zur Verfügung.
9.10. Nutzungsrechte bei Social-Media-Leistungen Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt die Agentur dem Kunden alle für die Nutzung der vereinbarten Accounts notwendigen Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen ein. Bei Zahlungsverzug ruhen diese Rechte.
9.11. Haftung bei Rechtsverletzungen durch Kundenmaterialien Wird die Agentur aufgrund einer behaupteten Rechtsverletzung durch vom Kunden bereitgestellte Materialien von Dritten in Anspruch genommen, haftet allein der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur von allen diesbezüglichen Ansprüchen und Kosten freizuhalten.
10.1. Der Honoraranspruch richtet sich nach den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen. Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen, Zwischenabrechnungen zu erstellen sowie Akontozahlungen einzufordern.
10.2. Das Honorar versteht sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Barauslagen, Fremdleistungen und sonstige Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
10.3. Mit dem vereinbarten Honorar werden sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen abgegolten. Zusatzleistungen und Mehraufwand, die auf Wunsch des Kunden oder durch unvollständige Briefings entstehen, werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
11.1. Das Honorar ist – sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind – ohne Abzug mit Rechnungserhalt fällig. Bei Teilleistungen sind die entsprechenden Honoraranteile jeweils bei Fertigstellung des jeweiligen Teilwerks fällig. Bei Rechnungen über EUR 2.000,– netto Honorar gilt eine Anzahlung von 30 % nach Angebotsannahme.
11.2. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:
a. die Erfüllung eigener Verpflichtungen bis zur Zahlung aufzuschieben;
b. bei Teilleistungen das gesamte noch offene Entgelt fällig zu stellen;
c. nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei der Rücktritt auch bei teilbarer Leistung den gesamten Vertrag erfassen kann;
d. sämtliche Mahn- und Inkassokosten sowie Verzugszinsen gemäß § 456 f UGB zu verrechnen.
11.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden ist von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.
12.1. Der Agentur stehen alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an ihren Leistungen zu. Die Agentur gewährleistet, dass an ihren originären Leistungen keine Rechte Dritter bestehen, soweit nicht ausdrücklich auf die Verwendung von Material Dritter hingewiesen wird.
12.2. Gelieferte Werke verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.
12.3. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde ein nicht ausschließliches, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von der Agentur für ihn erbrachten Leistungen im vereinbarten Umfang.
12.4. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch in Reproduktion ohne schriftliche Zustimmung der Agentur verändert werden. Alle Originale von Entwürfen, Konzepten und Werkstücken bleiben Eigentum der Agentur und sind auf Aufforderung unverzüglich zurückzustellen.
12.5. Werden Leistungen der Agentur über den vereinbarten Umfang hinaus genutzt, ist eine gesonderte schriftliche Zustimmung der Agentur erforderlich, verbunden mit einem angemessenen Zusatzhonorar.
12.6. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur nach Ablauf des Agenturvertrages stehen der Agentur folgende Vergütungen zu: im ersten Jahr nach Vertragsende 75 %, im zweiten Jahr 50 %, im dritten Jahr 25 % der vereinbarten Nutzungsvergütung; ab dem vierten Jahr eine jährliche Vergütung von 10 % der ursprünglich vereinbarten Nutzungssumme.
12.7. Proprietäre Entwicklungen, wiederverwendbare Code-Bibliotheken und Frameworks, die die Agentur unabhängig vom konkreten Projekt entwickelt hat, verbleiben im Eigentum der Agentur. Projektbezogene Leistungsergebnisse (Gestaltung, Layouts, projektspezifischer Code) werden dem Kunden mit vollständiger Bezahlung übergeben. Software Dritter (CMS, Plugins, Frameworks) unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller.
13.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemaßnahmen und Werbemitteln auf sich und den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgelt zusteht.
13.2. Die Agentur ist berechtigt, ungeachtet des Bestehens einer Geschäftsbeziehung Referenzhinweise auf eigenen Werbeträgern und ihrer Website mit Namen und Firmenlogo des Kunden zu verwenden, bis zu einem schriftlichen Widerruf durch den Kunden.
13.3. Der Kunde stimmt zu, dass die Agentur seine Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung, für eigene Werbezwecke sowie zum Referenzhinweis ermittelt, speichert, verarbeitet und verwendet. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
13.4. Datenschutz und Auftragsverarbeitung Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder von dessen Endkunden verarbeitet (z. B. bei der Implementierung von Analyse-Tools, Kontaktformularen, Werbe-Tracking oder ähnlichen Systemen), wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Der Abschluss dieses Vertrages ist Voraussetzung für die Aufnahme der betreffenden Leistungserbringung. Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Konformität der auf seiner Website und in seinen Werbekampagnen eingesetzten Systeme verantwortlich.
14.1. Reklamationen sind unverzüglich nach Leistungserhalt unter Anführung einer Begründung schriftlich geltend zu machen (§ 377 UGB analog). Bei rechtzeitiger und berechtigter Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch durch die Agentur zu.
14.2. Bei berechtigter Mängelrüge behebt die Agentur die Mängel in angemessener Frist. Ist die Verbesserung unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig, ist die Agentur berechtigt, die Verbesserung zu verweigern; dem Kunden stehen dann die gesetzlichen Wandelungs- und Minderungsrechte zu.
14.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe sowie die Rechtzeitigkeit der Rüge obliegen dem Beweis des Kunden.
14.4. Schadenersatzansprüche des Kunden sind – soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden. Sämtliche Ersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
14.5. Der Höhe nach sind Schadenersatzansprüche auf den Nettoauftragswert begrenzt.
15.1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Reutte. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
15.3. Die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums des Kunden ist ausgeschlossen.
15.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt der Restvertrag unberührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.